Patienteninfo
Mir ist es ein Anliegen, Sie als Patient bestmöglich behandeln und beraten zu können. Während der homöopathischen Behandlung ist es sinnvoll, auf bestimmte Substanzen oder Zusatzstoffe zu verzichten. Sie können unter Umständen die Heilwirkung der homöopathischen Arznei stören. Dabei handelt es sich um folgende Substanzen:
Ein Übermass an koffeinhaltigen Getränken und Lebensmitteln
Bonbons, Zahnpasta, Salben, Badezusätze, Inhalationsmittel, mit stark ätherischen Ölen wie Menthol, Eukalyptus, Kampfer Antibiotika oder ähnliche pharmazeutische Medikamente
Kreislaufmittel, die Kampfer enthalten
Regelmässiger Konsum von Kräutertees mit Pfefferminze, Kamille etc.
Übermässigen Alkoholgenuss
Umweltgifte
Narkosen (auch bei Zahnarztbehandlungen)
Psychische Belastungs-, Stresssituationen
Krankenkasse
Mit einer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin übernehmen Schweizer Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang, sie die Behandlung über die Zusatzversicherung übernimmt. Als diplomierte Homöopathin bin ich bei folgenden Gruppen registriert:
- EMR (Erfahrungsmedizinisches Register)
- ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin)
- EGK (Eidgenössische Gesundheitskasse)
- VISANA
Kosten
Mein Konsultationstarif beträgt Fr. 140.- Franken pro Stunde und fallen für Konsultationen, Telefonate oder Whats App Beratungen und die Fallbearbeitung an. Alle Aufwände werden im Fünfminuten-Takt verrechnet. Bitte beachten Sie bei einer Posteinzahlung die anfälligen Bearbeitungsgebühren mit zu begleichen.
Die Leistungen der Hebammenarbeit sind mit der obligatorischen Schweizer Grundversicherung gedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Hebammerei.
Terminverschiebung, -absage
Ein vereinbarter Termin ist für beide Seiten verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies spätestens 48 Stunden vorher telefonisch mitzuteilen. Bei zu später Absage oder Nichterscheinen stelle ich die Reservierte Zeit in Rechnung.
Notfallzulage
Für Beratungen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten, am Wochenende und an Feiertagen wird zusätzlich pauschal ein Notfallzuschlag von CHF 25.– Franken pro Behandlung erhoben.